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Anerkannte Flüchtlinge B,

vorläufig aufgenommene Personen F

und Schutzbedürftige S

In der Schweiz gilt für Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen, dass sie baldmöglichst sozial und beruflich in unser Land integriert werden.

Oft gestaltet sich trotz viel Lebens- und Berufserfahrung, sowohl der Spracherwerb als auch der Einstieg ins Erwerbsleben als anspruchsvoll und aufwändig. 

Im Rahmen von Schnuppertagen und/oder Praktika können bestehende Qualifikationen und Berufserfahrungen von hiesigen Fachleuten beurteilt und eingeschätzt werden. An sprachlichen und fachlichen Lücken kann im Praktikumsverlauf «on the job» und anhand geeigneter Massnahmen gezielt gearbeitet werden. 

Als Jobcoaches begleiten und unterstützen wir Stellensuchende gerne im Verlauf vom Integrationsprozess bis hin zum erfolgreichen Stellenantritt.

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